Unsere Anwälte Drucken

Fredricks & von der Horst wurde 1996 von dem Deutschen Dr. Rutger von der Horst zusammen mit dem Amerikaner Dennis F. Fredricks mit Sitz in Deutschland und den USA gegründet.

Beratungsmehrwert: Branchenkenntnis

Wir sichern unsere juristische Expertise durch ein hohes Maß an Spezialisierung und intensive Branchenkenntnis: "Wir wissen auch, wie die Bühne von hinten aussieht." Die hieraus resultierende Erfahrung stellen wir unseren nationalen und internationalen Mandanten als Beratungsmehrwert zur Verfügung.

Die Kanzlei Fredricks & von der Horst steht Ihnen in all Ihren wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen rund um Medien und Kommunikation als Ihr Ansprechpartner zur Seite.

MAI - MedienAnwälte International

Die Kanzlei ist Mitglied des von ihr 1997 mitgegründeten internationalen Medienanwaltsnetzes MAI - MedienAnwälte International.

 

Dr. Rutger von der Horst



Berufstätigkeit


Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler ist Rechtsanwalt in Deutschland. Er verfügt über eine langjährige Spezialisierung im Bereich des Urheber-, Medien- und  Kommunikationsrechts. Sein besonderes Augenmerk gilt seit 1996 der Entwicklung des Rechts virtueller Welten.

Sein Motto: Wenn ich nicht durch diese Tür gehen kann, dann gehe ich durch eine andere - oder ich baue mir eine eigene Tür.

Als Medienrechtsexperte berät er Unternehmen wie auch Einzelpersonen aus der IT-, Verlags-, Film-, Fernseh- und Musikbranche sowie andere nationale und ausländische Wirtschaftsunternehmen - namentlich auch im Wellness-Bereich und der Autotuningbranche. In berufskammer- und strafrechtlichen Verfahren ist er u.a. als Gutachter bzgl. des Führens von (ausländischen) akademischen Graden und Titeln tätig.

1991 war Dr. v. der Horst für das EU-Parlament Luxemburg in der Verwaltung tätig. 1992 schloss sich die Mitarbeit in einer großen Anwaltskanzlei in Los Angeles an. Von 1993 bis 1994 führte er sein Promotionsstudium durch, das er 1995 mit der Promotion und einer rundfunkrechtlichen Dissertation "Europäisiertes Rundfunkrecht" abschloss.

In den Jahren 1994 bis 1996 arbeitete er bei den Schallplattenherstellerverbänden "Deutsche Landesgruppe der IFPI" (International Federation of the Phonographic Industry), vormals Hamburg und dem "Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft", vormals Hamburg (jetzt Bundesverband Musikindustrie, Berlin) sowie für die Verwertungsgesellschaft GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), vormals Hamburg (jetzt alle Berlin).

Dort war Dr. v. der Horst verantwortlich u.a. für die Lizenzierung Funktioneller Musik (insbesondere Syndication, Hintergrundmusik, Ladenfunk etc .) sowie die Vertretung der Verbandsinteressen, namentlich bei der aufgrund der neuen Technologien (Multimedia, Internet) notwendig gewordenen Weiterentwicklung und Anpassung des Urheber- und Medienrechts im off- und online Bereich.

Internationale Kanzlei

Nach der Zulassung als Rechtsanwalt 1996 gründete Dr. v. der Horst zusammen mit dem Amerikaner Dennis F. Fredricks die internationale Kanzlei Fredricks & von der Horst mit Sitz in Los Angeles und Münster, später Köln. Dr. v. der Horst ist der geschäftsführende Anwalt der Anwaltskanzlei Fredricks & von der Horst in Köln. Das Unternehmen arbeitet eng mit Anwaltskanzleien in USA, Kanada, Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Neben Deutsch spricht Dr. v. der Horst auch fließend Englisch.

Als Service wird die Unterstützung bei Firmengründungen in Kalifornien, USA und die Kontaktvermittlung zu dortigen Unternehmen angeboten. Zur Förderung des juristischen Nachwuchs ist seit 1990 von Fredricks & von der Horst Law Offices Los Angeles ein Referendarausbildungsprogramm in Los Angeles eingerichtet.

MedienAnwälte International (MAI)

Dr. v. der Horst ist Mitinitiator und Mitgründer des 1997 ins Leben gerufene internationale Medienanwaltsnetzes MAI - MedienAnwälte International, dessen Mitglieder allesamt ausgewiesene Experten und Praktiker des Medienrechts sind.

Fachaufsätze, Presse-, Radio- TV- und Web-Interviews

Dr. v. der Horst ist Verfasser zahlreicher Fachaufsätze und Artikel im Bereich des Wirtschaftsrechts der Medien, namentlich Mitautor der Loseblattsammlung Kultur & Recht sowie Autor im OJR (Online Journal Recht).

Daneben hält er Vorträge und Presse-, Radio-, TV und Web-Interviews zu diesen Themen
- z.B. hr 3 Neues aus der Computerbranche zu Urheberrechten im Web,
- ARD Tagesschau zur Urheberrechtsreform,
- Radio Antenne Bayern zu volksverhetzenden Wahlspots,
- screen business online zum electronic publishing,
- Managermagazin für die Sparkassen-Finanzgruppe zum Kauf von akademischen Titeln
- Süddeutsche Zeitung zum Kauf und Führen von akademischen Titeln
- web.de zum Kauf und Führen von akademischen Titeln

Vorträge, Seminare, Lehraufträge

Dr. v. der Horst hat Lehraufträge übernommen u.a. an der Akademie für neue Medien - Macromedia, Köln
an der Uni Siegen und am Handwerksbildungszentrum HBZ Münster. Daneben hält er Vorträge u.a. an der Uni Münster sowie in Unternehmen.

Mitgliedschaften

Dr. v. der Horst war bis 2001 Berater im Rechtsausschuß des dmmv (Deutscher Multimedia Verband, jetzt Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sowie im Fachausschuß Recht von ZIM (Zentrum für interaktive Medien e.V.) und war Mitglied verschiedener im Bereich des Urheber- und Medienrechts aktiver Vereine sowie im Deutschen Anwaltsverein, namentlich dort Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie, vormals beim Medienstammtisch Köln und Juristischer Beirat im Förderverein Schloß Horst e.V., Gelsenkirchen-Horst.

XING Profil - Dr. Rutger von der Horst

Fredricks & von der Horst
Kanzlei Köln (Zweigstelle Münster)
Konradstrasse 18
48145 Münster

Tel.: 0049 (0) 700-866 33 746
Fax: 0049 (0) 700-329 866 33

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www.vonderhorst.de

Dennis F. Fredricks



Berufstätigkeit


Dennis F. Fredricks ist als Anwalt in den Staaten Kalifornien und Ohio zugelassen und hat sich auf zwei Rechtsbereiche spezialisiert: Internationales Unternehmensrecht und Recht im Unterhaltungsbereich (Entertainmentlaw). Er fungiert für Sie als Berater für amerikanische und internationale Unternehmen beim Aufbau von Geschäftskontakten, führt Vertragsverhandlungen und berät bei der Finanzierung und der Beilegung geschäftlicher Streitigkeiten.

Einer der größten kalifornischen Wirtschaftszweige, in dem Dennis F. Fredricks als Berater tätig ist, ist der Bereich Medien und Unterhaltungsindustrie. Hier berät er Filmunternehmen, Fernsehstationen, Internet-, DVD- und Videoproduktionen in verschiedenen Staaten Nordamerikas und zahlreichen Ländern Europas. Er arbeitet als Produktionsberater in Los Angeles für unabhängige Filmunternehmen und Fernsehprogramme und vertritt Autoren und Drehbuchautoren. Gleichzeitig repräsentiert er Verkäufer und Sammler alter Kunstgegenstände sowie auch zeitgenössische Maler.

Internationale Kanzlei

1997 gründete er zusammen mit dem Deutschen Dr. Rutger von der Horst die internationale Kanzlei Fredricks & von der Horst mit Sitz in Los Angeles und Münster, später Köln. Dennis F. Fredricks ist der geschäftsführende Anwalt der Anwaltskanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles. Das Unternehmen arbeitet eng mit Anwaltskanzleien in Kanada, Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn und der Tschechischen Republik zusammen.

Neben Englisch spricht Dennis Fredricks auch fließend Deutsch. In der Kanzlei Los Angeles werden unter anderem folgende Sprachen gesprochen: Farsi, Französisch, Deutsch, Ungarisch, Polnisch, Russisch und Spanisch.

Vertrauensanwalt der Generalkonsulate, MedienAnwälte International (MAI)

Im Jahre 2002 wurde Dennis F. Fredricks zum Vertrauensanwalt der Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs bestellt. In der Beverly Hills Bar Association war er 1995 und 1996 europäischer Vorsitzender des Bereiches für Internationales Recht und Mitglied des Board of Governors im Bereich Unternehmensrecht.

Er ist seit 1990 Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer und die Kanzlei ist Gründungsmitglied des internationalen Netzwerks für Medienanwälte MedienAnwälte International (MAI). Dennis F. Fredricks rief 1991 in seiner Kanzlei ein Programm für deutsche und österreichische Rechtsreferendare ins Leben. Die Teilnehmer dieses Programms lernen in der Kanzlei Los Angeles internationales Unternehmensrecht und Unterhaltungsrecht direkt vor Ort in Los Angeles.

Vorträge, Seminare, Fachaufsätze, Radio-/TV-Interviews

Dennis F. Fredricks leitete und moderierte Live- und aufgezeichnete Symposien für die University of California Los Angeles (UCLA) zu dem Themenkreis Internationale Geschäfte, für Übertragungen des Regierungssenders Voice of America aus Los Angeles und für die Exame Group in Sâo Paolo, Brasilien zum Thema Medien und Unterhaltung. Im Januar 1998 leitete er ein Seminar in Los Angeles über das Thema neuer Entwicklungen bei Film- und Fernsehverträgen bei europäischen Fernsehsendern und moderierte eine Serie von Diskussionen über Vergleichendes Recht für Österreichische Rechtsanwälte. Im Jahre 2001, richtete Dennis F. Fredricks eine Seminarreihe für deutsche und österreichische Rechtsreferendare ein, die in Los Angeles bei verschiedenen Auswärtigen Ämtern und privaten Anwaltskanzleien lernen.

Dennis F. Fredricks ist Autor oder Mitautor bei vielen Publikationen und Artikeln zu den Themen business associations and entertainment. Im März 1997 war er Mitautor der Publikation Unternehmensgründung in Kalifornien für die Deutsch-Amerikanische Handelskammer. Im März und Oktober 1998 wurde er vom amerikanischen Fernsehen auf nationaler Ebene zum Thema Urheberrecht für Geistiges Eigentum und Verkaufsverhandlungen in der Unterhaltungsindustrie interviewt. Im April 2000 gab er dem deutschen Sender VOX ein Interview über deutsche Filmsubventionen. Weiterhin wurde er 1998 zum Thema Film- und Fernseh-Koproduktionen für die Novemberausgabe von Los Angeles Film and Music, und im Mai 2000 vom Stadtmagazin Los Angeles zum Thema Unternehmensgründungen von Europäern in den USA interviewt. Im Frühjahr 2003 war er zu Gast in einer lokalen Talkshow zum Thema Internationales Wirtschaftsrecht und wurde hierzu als Experte befragt.

Auszeichnungen

Dennis F. Fredricks ist reference counsel für etliche europäische Konsulate, Handelskommissionen und Handelskammern. Am 20. April 2001 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Am 11. November 2001 verlieh ihm der Botschafter der Republik Polen den Orden Amicus Poloniae.

Fredricks & von der Horst
Attorneys at Law
12121 Wilshire Boulevard
Suite 525
Los Angeles, California 90025-1176

Tel.: 001 (310) 820 3600
Fax: 001 (310) 820 1832

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www.fredrickslaw.com

 

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Berufstätigkeit

Martin Vorbrodt schloss sich dem Team von Fredricks & von der Horst im Jahre 2006 an. Er bringt spezialisierte Erfahrungen im IT Recht, Intellectual Property, Licensing und Medienrecht aber auch im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht in die Kanzlei ein. Seine Arbeit in europäischen Anwaltskanzleien und Unternehmen umfasste internationale Transaktionen und Konfliktlösungen.

Der Interessenschwerpunkt im Bereich Business Law und Intellectual Property von Herrn Vorbrodt deckt sich mit dem wachsenden Anteil der Mandantschaft, die Beratungsleistungen auf den Gebieten Lizenzen, Copyrights und IT Law Fragestellungen wünscht. Darüber hinaus hat Herr Vorbrodt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Entertainment Law. Er war als Rechtsbeistand für eine Reihe internationaler Filmprojekte sowie für Plattenfirmen und Künstler tätig.

Vor seiner Tätigkeit für Fredricks & von der Horst arbeitete er in der Rechtsabteilung eines internationalen Medienkonzerns und beriet die europäische Konzernspitze in Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts (z.B. internationale Cash-Pooling-Vertragswerke), des Internetrechts und in weiteren medienrechtlichen Belangen.

Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Bielefeld und seinem zweiten Staatsexamen schrieb Herr Vorbrodt eine wissenschaftliche Arbeit über das Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der deutschen Aktiengesellschaft.

Martin Vorbrodt spricht fließend englisch und deutsch und hat darüber hinaus Grundkenntnisse in französischer Sprache. Herr Vorbrodt ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen, und er bereitet sich zur Zeit auf die kalifornische State Bar Prüfung vor.

Fredricks & von der Horst
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Fax: 001 (310) 820 1832

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Fredricks & von der Horst
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Fredricks & von der Horst
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Tel.: 001 (310) 820 3600
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